Allgemeine Geschäftsbedingungen der Smartkasse 24 GmbH
Allgemeine Bestimmungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Smartkasse 24 GmbH, Ruhrallee 142, 45136 Essen, vertreten durch die Geschäftsführer, und ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB enthalten abschließend die zwischen der Smartkasse 24 GmbH und dem Kunden geltenden Bedingungen für die von der Smartkasse 24 GmbH im Rahmen der jeweiligen Vertragsverhältnisse angebotenen Leistungen. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von der Smartkasse 24 GmbH schriftlich bestätigt werden. Mit Inanspruchnahme einer Leistung der Smartkasse 24 GmbH bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen und als Vertragsgrundlage akzeptiert zu haben.
A. Bedingungen für die Vermietung von Software
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Überlassung des Computerprogramms einschließlich Dokumentation, nachfolgend kurz als Software bezeichnet, auf beschränkte Zeit.
(2) Bei der Software handelt es sich um ein cloudbasiertes Kassensystem. Dieses unterstützt die Erfassung von Buchungsvorgängen unter Verwendung eines oder mehrerer Endgeräte. Hierzu ist grundsätzlich eine bestehende Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite erforderlich. Für gewisse Anwendungsfälle steht bei Ausfall der Internetverbindung ein in den Funktionen eingeschränkter, temporärer Modus („Offline-Modus“) zur Verfügung. Der Kunde selbst hat sicherzustellen, dass die offline generierten Daten mit dem Server nachträglich synchronisiert werden.
(3) Die Dokumentation wird online bereitgestellt. Bei darüber hinausgehenden Fragen darf der Kunde sich an den E-Mail-Support der Smartkasse24 GmbH unter support@smartkasse24.de wenden.
(4) Die Installation der Software ist von der Smartkasse 24 GmbH nicht geschuldet.
(5) Die Nutzung der Software ist abhängig von der gemieteten Anzahl an Lizenzen. Eine Lizenz berechtigt den Kunden zur Nutzung der Software auf einer beliebigen Anzahl von Geräten. Allerdings können mit einer Lizenz nicht mehrere Geräte zeitgleich verwendet werden. Für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten sind zusätzliche Lizenzen erforderlich.
§ 2 Übergabe und Installation der Software
(1) Die Software wird dem Kunden zum Download zur Verfügung gestellt. Alternativ kann die Software in den Browsern Google Chrome oder Apple Safari verwendet werden.
(2) Die Installation der Software erfolgt durch den Kunden.
(3) Eine Schulung zur Nutzung der Software kann von dem Kunden gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde versichert, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und verpflichtet sich, seine Unternehmereigenschaft durch Angabe seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder durch Vorlage einer Gewerbeanmeldung nachzuweisen.
(2) Der Kunde trägt die entsprechenden Daten seines Betriebes, wie z.B. Produkte, Preise, Steuersätze, Endkunden und Mitarbeiter, eigenständig in die Software ein. Der Kunde ist selbst für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten verantwortlich.
(3) Der Kunde ist für alle Handlungen, die unter den Zugangsdaten seines Kontos vorgenommen werden, verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Handlungen vom Kunden selbst, seinen Mitarbeitern oder einer dritten Partei vorgenommen werden. Der Kunde wird alle in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindlichen Konto-Zugangsdaten schützen.
(4) Die Smartkasse24 GmbH ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden, die sich aus einer unbefugten oder fehlerhaften Nutzung des Kundenkontos ergeben.
(5) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung der in der Software gespeicherten Daten (insbesondere Umsatzdaten, Endkundendaten und andere geschäftsrelevante Informationen) verantwortlich. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, verpflichtet sich der Kunde, die in der Software bereitgestellten Exportfunktionen zu nutzen und die Daten mindestens wöchentlich in einem gängigen Format (z.B. CSV) zu exportieren und separat zu speichern. Die Smartkasse24 GmbH empfiehlt dem Kunden, die exportierten Daten auf externen Speichermedien oder in anderen sicheren Systemen zu sichern.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich für legale Zwecke zu nutzen und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Software für den Verkauf, die Verbreitung oder die Förderung illegaler Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden. Dazu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Verkauf von gefälschten Produkten, illegalen Substanzen, Waffen und anderen verbotenen Gegenständen.
(7) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung der Software. Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
(8) Der Kunde stellt die Smartkasse24 GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzungen entstehen, welche durch die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Software bereitgestellten Inhalte verursacht wurden. Der Kunde übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten. Der Kunde ist zudem verpflichtet, die Smartkasse24 GmbH unverzüglich zu informieren, wenn ein Anspruch Dritter geltend gemacht wird, und die Smartkasse24 GmbH bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen.
(9) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm genutzte Hardware mit der Software kompatibel ist.
(10) Für die Nutzung der EC-Schnittstelle ist der Kunde ebenfalls selbst verantwortlich. Der Kunde muss seine Buchungen und Zahlungsabschlüsse kontrollieren.
§ 4 Finanzrechtliche Verantwortlichkeit, Test- und Echtbetrieb
(1) Die finanzrechtliche Inbetriebnahme der Software, im Folgenden als „Echtbetrieb“ bezeichnet, erfolgt durch die erstmalige Nutzung der Software zur Erfassung umsatzsteuerpflichtiger Geschäftsvorfälle oder durch die individuelle Vereinbarung mit dem Kunden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Mangels gesonderter Vereinbarung gilt die Erstaktivierung mit Beginn des Mietvertrages als Inbetriebnahme und damit als Beginn des Echtbetriebs. Mit dem Beginn des Echtbetriebs wird der Umsatzzähler auf 0,- € gesetzt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass zum Zeitpunkt des Beginns des Echtbetriebs keine Testbuchungen im System enthalten sind. Die monatliche Grundmiete ist unabhängig davon zu leisten, ob der Test- oder Echtbetrieb genutzt wird.
(2) Vor der Übernahme in den Echtbetrieb steht dem Kunden die Nutzung der Software im Testbetrieb offen. Ein Wechsel in den Echtbetrieb ist erst möglich, wenn ein gültiger Mietvertrag für den jeweiligen Account des Kunden hinterlegt ist. Der Wechsel in den Echtbetrieb ist grundsätzlich unumkehrbar. Ungeachtet dessen kann der Kunde den Demomodus (Trainingsmodus) aktivieren, in welchem generierte Rechnungen nicht als Umsatz gezählt werden. Dieser Modus dient insbesondere der Einarbeitung neuer Mitarbeiter des Kunden.
(3) Der Testbetrieb ist nicht für den Einsatz als finanzrechtskonforme Kasse vorgesehen. Die Nutzung des Testbetriebs für andere Zwecke als Testzwecke, insbesondere für die Erfassung umsatzsteuerpflichtiger Geschäftsvorfälle, ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere ist der Testbetrieb nicht für buchhalterische oder steuerliche Auswertungen zu verwenden, und es dürfen im Testbetrieb keine Rechnungen an Dritte ausgehändigt werden. Als missbräuchliche Verwendung gilt insbesondere die Nutzung des Testbetriebs nach dem Übergang in den Echtbetrieb zur Erfassung tatsächlicher Geschäftsvorfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Umgebung. Die Smartkasse24 GmbH behält sich das Recht vor, Accounts, die missbräuchlich verwendet werden, nach Möglichkeit unter vorheriger Benachrichtigung, in dringenden Fällen auch ohne vorherige Ankündigung, zu sperren.
(4) Die Smartkasse24 GmbH ist berechtigt, die Nutzungsmöglichkeiten des Testbetriebs jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu erweitern, zu verringern oder einzustellen.
(5) Nach Abschluss des Mietvertrages obliegt es dem Kunden, seine Kasse für den Echtbetrieb zu aktivieren und die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) entsprechend den Anweisungen in den Einstellungen der Software zu konfigurieren.
(6) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Konfiguration der Software in Übereinstimmung mit den auf ihn anwendbaren nationalen und lokalen finanzrechtlichen Vorschriften sowie für die Durchführung eventuell notwendiger physischer Sicherungen oder Archivierungen. Die Smartkasse24 GmbH erbringt ausdrücklich keine Steuer- oder finanzrechtliche Beratung des Kunden, sondern unterstützt ausschließlich in Bezug auf die Funktionen und die Verwendung
- – und finanzrechtlichen Pflichten ausschließlich in seiner Verantwortung liegt.
§ 5 Vergütung
(1) Der Kunde zahlt für die Überlassung der Software eine monatliche Grundmiete, deren Höhe sich nach dem Vertrag bestimmt. Wird die Software nicht für einen vollen Kalendermonat überlassen, berechnet sich die Miete zeitanteilig. Die Abrechnung der Miete erfolgt monatlich im Voraus.
(2) Zusätzlich ist eine einmalige Aktivierungsgebühr zu zahlen, welche zusammen mit der ersten monatlichen Grundmiete abgebucht wird.
(3) Die Smartkasse 24 GmbH kann die Grundmiete nach billigem Ermessen (§ 315 III BGB) durch Mitteilung an den Kunden mit Zugang spätestens sechs Wochen vor Ablauf eines Vertragsjahres mit Wirkung für die folgenden Vertragsjahre anpassen.
(4) Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Rechnungen werden monatlich per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt. Das Zahlungsziel beträgt sieben Tage ab Rechnungseingang. Der Kunde hat alternativ die Möglichkeit, der Smartkasse 24 GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
(6) Gerät der Kunde mit der Zahlung der Grundmiete in Verzug, so ist ab dem ersten Tag des Verzuges die offene Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
(7) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in folgender Höhe erhoben:
• 5,00 € für die erste vorgerichtliche Mahnung und
• 10,00 € für jede weitere Mahnung.
Zusätzlich wird gemäß 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale für Verzugsschäden in Höhe von 40,00 € erhoben.
(8) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 20 Tagen ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, den Zugang zum System ohne weitere Ankündigung vorübergehend zu sperren. Für die Aufhebung der Sperrung nach vollständigem Ausgleich der rückständigen Zahlungen wird eine Gebühr von 99,00 € erhoben. Diese Gebühr fällt bei jeder weiteren Sperrung und Aufhebung aufgrund von Zahlungsverzug erneut an. Die Smartkasse24 GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch die vorübergehende Sperrung des Systems entstehen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(9) Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen, trägt der Kunde.
§ 6 Rechteeinräumung
(1) Der Kunde darf die Software an Dritte weder veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch weitervermieten und verleasen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen des Programms gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist erforderlich,
um die störungsfreie Programmnutzung zu erreichen.
(3) Der Kunde ist weiterhin insbesondere nicht berechtigt, die Software
a) zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist;
b) zur Verbreitung von Schadsoftware zu nutzen;
c) die Nutzung der Software durch Dritte zu stören;
d) Produktkennzeichnungen oder Urheberrechtsvermerke zu entfernen oder zu verändern;
e) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte zu veräußern, zu vermieten, zu verleihen, unterzulizenzieren oder anderweitig zu übertragen;
f) für Timesharing, Service-Büro oder Hosting-Zwecke zu nutzen oder Dritten die Nutzung zum Vorteil Dritter zu gestatten;
g) zu modifizieren oder in andere Software zu integrieren, sofern nicht schriftlich vereinbart;
h) für andere Zwecke als den internen Geschäftsgebrauch des Kunden und die im Vertrag vorgesehenen Zwecke zu nutzen;
i) nicht autorisierte Versionen der Software zu nutzen oder diese zur Entwicklung konkurrierender Produkte zu verwenden;
j) in einer Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt.
(4) Alle Rechte an der Software, einschließlich Eigentumsrechte, verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich ein Nutzungsrecht eingeräumt wird.
§ 7 Laufzeit
(1) Die Überlassung der Software erfolgt zunächst für eine feste Laufzeit von 24 Monaten. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Software zu deinstallieren und etwaig verbleibende erkennbare Softwarereste aus dem IT-System zu löschen. Auf Wunsch der Smartkasse 24 GmbH hat der Kunde die Erfüllung der vorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen.
§ 8 Weiterentwicklung
(1) Die Smartkasse24 GmbH ist berechtigt, die Software im Rahmen des technischen Fortschritts und zur Verbesserung der Funktionalität weiterzuentwickeln.
(2) Die Smartkasse24 GmbH wird bei der Weiterentwicklung die berechtigten Interessen der Kunden berücksichtigen und sich dabei an branchenüblichen Standards orientieren.
(3) Wesentliche Änderungen an der Funktionalität oder Bedienung der Software werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
(4) Sollte die Smartkasse24 GmbH eine Funktion, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Vertragsbestandteil war, nicht mehr anbieten, wird die Lizenzgebühr um einen angemessenen Anteil reduziert, der dem Wert der weggefallenen Funktion entspricht. Der Wert der Funktion wird unter Berücksichtigung der Kosten für die Entwicklung, der Nutzungshäufigkeit und des Nutzens für den Kunden bestimmt. Die Parteien werden sich über die Höhe der Reduzierung im Einzelfall verständigen.
(5) Die Vergütung reduziert sich nicht, wenn dem Kunden die Funktion durch eine gleichwertige Alternative (z.B. ein Update oder ein Plugin) zur Verfügung steht, welche die ursprüngliche Funktion in vollem Umfang ersetzt.
(6) Kundenanregungen können von der Smartkasse24 GmbH im Rahmen der Weiterentwicklung berücksichtigt werden, stellen jedoch keinen Anspruch auf Umsetzung dar. Die Smartkasse24 GmbH wird Nutzeranregungen prüfen und bei der Priorisierung von Weiterentwicklungen berücksichtigen.
(7) Die Smartkasse24 GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Weiterentwicklung der Software entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Smartkasse24 GmbH.
§ 9 Sach- und Rechtsmängelhaftung
(1) Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der Software richtet sich zunächst nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen muss sich die Software für die nach dem jeweiligen Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Software der gleichen Art üblich ist.
(2) Die Smartkasse24 GmbH wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
(3) Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
(4) Der Kunde wird die Smartkasse24 GmbH bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
§ 10 Haftung im Übrigen
(1) Die Smartkasse24 GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Smartkasse24 GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(2) Die Smartkasse24 GmbH schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob die Smartkasse24 GmbH ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
(3) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Konkret ist die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit pro Schadensfall summenmäßig beschränkt auf maximal 15.000 € pro Schadensfall. Insgesamt ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit maximal auf 45.000 € aus dem Vertragsverhältnis beschränkt.
(4) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Smartkasse24 GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Smartkasse24 GmbH.
§ 11 Nutzung und Vergütung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
(1) Die für die Nutzung der Software erforderliche Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) wird dem Kunden während der Vertragslaufzeit bereitgestellt. Die Aktivierung und Nutzung der TSE erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Vergütung für die Nutzung der TSE ist Bestandteil der vereinbarten Gebühren für die Softwaremiete. Diese Gebühren fallen an, solange der Vertrag über die Softwaremiete besteht und die TSE für den Kunden aktiviert ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die TSE gemäß den geltenden Gesetzen und Verordnungen zu nutzen.
(4) Auch wenn der Kunde die Software aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht mehr aktiv nutzt, besteht die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Gebühren, welche die Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb der TSE einschließen, fort, solange der Vertrag über die Softwaremiete nicht ordnungsgemäß beendet wurde und die TSE für den Kunden aktiviert ist.
(5) Die Smartkasse24 GmbH behält sich das Recht vor, die TSE-Nutzung zu deaktivieren, falls der Vertrag über die Softwaremiete endet oder der Kunde gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der TSE verstößt. Die Deaktivierung der TSE befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der bis dahin angefallenen Gebühren.
B. Bedingungen für den Hardwarekauf
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Kunde kauft bei der Smartkasse24 GmbH Hardware wie im Vertrag näher bezeichnet. Einzelheiten zum Kaufvertragsgegenstand ergeben sich aus dem Vertrag.
(2) Die Hardware wird mit der Betriebssystemsoftware und Standardtreibern gem. den Angaben im Vertrag vorinstalliert ausgeliefert.
(3) Aufstellen, Installation, Einweisung, Schulung, Pflege der Betriebssystemsoftware sowie der Standardtreiber sowie die Durchführung von Updates und die Instandsetzung der Hardware sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Die Smartkasse24 GmbH bietet diese Leistungen auf Anforderung des Kunden mit gesonderter Vereinbarung an.
§ 2 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Smartkasse24 GmbH unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren, wenn in unter Eigentumsvorbehalt stehende Hardware der Smartkasse24 GmbH Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
(2) Die Benachrichtigung muss folgende Informationen enthalten:
• Angaben zum Vollstreckungsgläubiger (Name, Anschrift)
• Angaben zum Vollstreckungsgericht (Name, Anschrift)
• Aktenzeichen des Vollstreckungsverfahrens
• Genaue Bezeichnung der von der Zwangsvollstreckung betroffenen Hardware
• Datum und Uhrzeit der bevorstehenden Vollstreckungsmaßnahme
(3) Der Kunde ist verpflichtet, der Smartkasse24 GmbH alle für die Wahrung ihrer Rechte erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Verletzung dieser Benachrichtigungspflicht ist der Kunde zum Ersatz des der Smartkasse24 GmbH aus dieser Pflichtverletzung entstandenen Schadens verpflichtet.
§ 3 Annahmeverzug
(1) Gerät der Kunde mit der Annahme der Hardware in Verzug, so ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, die Hardware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Die dadurch entstehenden Lagerkosten, einschließlich der Kosten für Transport und Versicherung, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(2) Die Smartkasse24 GmbH setzt dem Kunden eine angemessene Frist von 10 Werktagen zur Abholung der Hardware. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Hardware anderweitig zu veräußern.
(3) Im Falle des Rücktritts ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, vom Kunden Schadensersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen. Dieser Schaden umfasst insbesondere:
a) die Kosten für die Einlagerung und den Transport der Hardware;
b) den Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem erzielten Verkaufspreis bei anderweitiger Veräußerung;
c) die Kosten für die Rückabwicklung des Vertrags;
d) sonstige nachweisbare Schäden, die der Smartkasse24 GmbH durch den Annahmeverzug entstanden sind.
(4) Anstelle des konkreten Schadensnachweises ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15% des vereinbarten Nettokaufpreises zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 4 Vergütung, Verzug, Eigentumsvorbehalt
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag.
(2) Rechnungen werden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt. Das Zahlungsziel beträgt sieben Tage ab Rechnungseingang. Der Kunde hat alternativ die Möglichkeit, der Smartkasse 24 GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
(3) Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen, trägt der Kunde.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so ist ab dem ersten Tag des Verzuges die offene Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in folgender Höhe erhoben:
• 5,00 € für die erste vorgerichtliche Mahnung und
• 10,00 € für jede weitere Mahnung.
Zusätzlich wird gemäß 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale für Verzugsschäden in Höhe von 40,00 € erhoben.
(6) Die Smartkasse24 GmbH behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen gegenüber dem Kunden vor, auch wenn die jeweilige Ware bereits bezahlt wurde.
§ 5 Mängelhaftung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich oder in Textform zu melden. Andernfalls entfällt der Gewährleistungsanspruch. Diese Untersuchungs- und Rügepflicht entfällt, wenn eine Untersuchung unter den gegebenen Umständen unzumutbar ist. Verdeckte Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich oder in Textform gemeldet werden, wobei die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung ausreichend ist. Der Kunde trägt die volle Beweislast für alle Voraussetzungen des Anspruchs, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung und die rechtzeitige Mängelrüge.
(2) Ansprüche wegen Mängelhaftung verjähren binnen eines Jahres nach Ablieferung beim Kunden.
(3) Die Smartkasse24 GmbH wird eingehende Mängelmeldungen jeweils binnen angemessener Frist bearbeiten. Verzögerungen, welche sich durch Lücken und Ungenauigkeiten in der Fehlerbeschreibung ergeben, führen nicht zum Verzug mit der Mängelbeseitigung. Der Kunde ist für die Sicherung der Daten und Programme vor Beginn der Mangelbeseitigungsarbeiten verantwortlich. Bei Datenverlust hat die Smartkasse24 GmbH nur den Aufwand zu tragen, der dadurch entsteht, dass die zerstörten Daten aus einer Datensicherung sowie der Programmstand wiederhergestellt werden müssen.
(4) Der Kunde hat der Smartkasse24 GmbH mindestens zweimal unter angemessener Fristsetzung Gelegenheit zu geben, den Mangel zu analysieren und zu beheben. Die Smartkasse24 GmbH hat dabei die Wahl, ob sie in einem ersten Schritt eine telefonische oder eine Fehlerbehebung per Fernwartung versucht. Die Parteien schließen für die Fernwartung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach der Datenschutzgrundverordnung und ergänzender Regelungen des BDSG ab.
(5) Der Kunde hat der Smartkasse24 GmbH die reklamierte Ware zur Prüfung des Fehlers zur Verfügung zu stellen. Dies hat nach Wahl der Smartkasse24 GmbH im Haus des Kunden oder durch Zusendung an die Smartkasse24 GmbH oder einen von ihr bestimmten Dritten zu erfolgen. Die Smartkasse24 GmbH hat ferner die Wahl, ob sie den Mangel durch Nachbesserung oder Austausch des entsprechenden Liefergegenstandes beseitigt.
(6) Angesichts der empfindlichen Natur der von der Smartkasse24 GmbH gelieferten technischen Geräte übernimmt die Smartkasse24 GmbH keine Haftung für Mängel, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Handhabung, insbesondere bei der Aufstellung, dem Anschluss, der Bedienung oder der Lagerung, verursacht werden.
(7) Gewährleistungsansprüche erlöschen ebenfalls, wenn unbefugte Dritte an der von der Smartkasse24 GmbH gelieferten Ware Veränderungen oder Eingriffe vorgenommen haben. Dies gilt auch, wenn Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Herstellerspezifikationen der jeweiligen Produkte entsprechen. Gleiches trifft auf Schäden zu, die im Betrieb der gekauften Produkte in Verbindung mit anderen Geräten auftreten, deren Kompatibilität nicht gewährleistet ist.
§ 6 Haftung im Übrigen
(1) Die Smartkasse24 GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet die Smartkasse24 GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Vernachlässigung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Smartkasse24 GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Vertragsparteien gehen bei Vertragsschluss davon aus, dass dieser vertragstypische
Schaden sich auf maximal das Dreifache des jeweiligen Warenwertes beläuft, wobei sich Schadenersatz für Datenverlust auf den Aufwand nach § 5 Abs. 3 beschränkt. Die Smartkasse24 GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Etwaige Ansprüche aus Herstellergarantien bleiben unberührt. Die Smartkasse24 GmbH ist nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller verpflichtet.
(5) Soweit die Haftung der Smartkasse24 GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
C. Bedingungen für die Hardwaremiete
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die Smartkasse24 GmbH überlässt dem Kunden ausschließlich neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Hardware einschließlich Betriebssystemsoftware bis zur Beendigung des Mietvertrages.
(2) Die Hardware wird jeweils einschließlich einer Kurzbedienungsanleitung zur Anleitung beim Aufstellen geliefert.
(3) Für die Installation der Mietsache ist der Kunde selbst verantwortlich. Einweisungen und Schulungen sind seitens der Smartkasse24 GmbH nicht geschuldet.
§ 2 Lieferung und Bereitstellung
(1) Die Mietsache wird vorinstalliert mit der Betriebssystemsoftware und Standardtreibern geliefert.
(2) Die Lieferung der Mietsachen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden an den Standort des Kunden.
(3) Die Lieferzeit beträgt mindestens 4 Wochen ab dem vollständigen Eingang aller für die Lieferung erforderlichen Unterlagen, die im Anhang des Vertrages aufgeführt sind. Der Kunde ist verpflichtet, diese Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss oder einer entsprechenden Aufforderung durch die Smartkasse24 GmbH zu übermitteln. Erfolgt die Übermittlung der Unterlagen durch den Kunden verspätet oder erklärt dieser, die Hardware erst zu einem späteren Zeitpunkt nutzen zu wollen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Sofern das bestellte Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung oder zu einem späteren Zeitpunkt vorrätig ist, ist die Smartkasse24 GmbH ansonsten berechtigt, die
Lieferung nach eigenem Ermessen auch vor Ablauf der genannten 4 Wochen durchzuführen.
(4) Geringfügige Überschreitungen der Lieferfristen sind vom Kunden zu akzeptieren. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder ein Rücktrittsrecht ergeben sich daraus nicht.
§ 3 Annahmeverzug
(1) Gerät der Kunde mit der Annahme der Mietsache in Verzug, so ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, die Mietsache auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Die dadurch entstehenden Lagerkosten, einschließlich der Kosten für Transport und Versicherung, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(2) Die Smartkasse24 GmbH setzt dem Kunden eine angemessene Frist von 10 Werktagen zur Abholung der Mietsache. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Mietsache anderweitig zu vermieten oder zu verwerten.
(3) Im Falle des Rücktritts durch die Smartkasse24 GmbH ist diese berechtigt, vom Kunden Schadensersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen. Dieser Schaden umfasst insbesondere:
a) die Kosten für die Einlagerung und den Transport der Mietsache;
b) den entgangenen Mietzins für die Dauer des Annahmeverzugs und bis zur anderweitigen Vermietung oder Verwertung der Mietsache;
c) die Kosten für die Rückabwicklung des Vertrags;
d) sonstige nachweisbare Schäden, die der Smartkasse24 GmbH durch den Annahmeverzug entstanden sind.
(4) Anstelle des konkreten Schadensnachweises ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15% des Nettomietpreises für die vereinbarte Mindestmietdauer zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Mietsachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, die er in eigenen Dingen anzuwenden pflegt, zu behandeln. Der Kunde hat für die hinreichende Einweisung und Schulung oder auf andere Art und Weise dafür zu sorgen, dass seine Erfüllungsgehilfen die Mietsachen dem üblichen Einsatz entsprechend einsetzen und bedienen.
(2) Herstellerhinweise, Seriennummern, Siegel, Softwarelizenzhinweise etc. dürfen vom Kunden ohne vorherige Zustimmung der Smartkasse24 GmbH nicht entfernt oder verändert werden.
(3) Der Kunde hat der Smartkasse24 GmbH zum Zwecke von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Pflegeleistungen, welche am Aufstellort zu erfolgen haben, nach Maßgabe seiner Sicherheits- und Zutrittsrichtlinien Zugriff auf die Mietsachen zu gewähren.
(4) Der Kunde hat Mängel sowie Beschädigungen der Mietsachen unverzüglich der Smartkasse24 GmbH per E-Mail anzuzeigen.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsachen angemessen gegen Beschädigungen, Zerstörung und Entwendung zu versichern und den Abschluss sowie den Bestand der Elektronikversicherung auf Anforderung der Smartkasse24 GmbH nachzuweisen.
§ 5 Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit
(1) Die Smartkasse24 GmbH hat die Mietsachen über die gesamte Dauer der Mietzeit in dem zum vertraglich vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
(2) Die Smartkasse24 GmbH hält ein eine E-Mail-Adresse (support@smartkasse24.de) bereit, über welche der Kunde Störungen oder Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit („Mängel“) der Mietsachen melden kann. Die Smartkasse24 GmbH wird eingehende Mängelmeldungen jeweils binnen angemessener Frist bearbeiten, es sei denn die Parteien haben mit gesonderter Wartungsvereinbarung Service Level vereinbart. Verzögerungen, welche sich durch Lücken und Ungenauigkeiten in der Fehlerbeschreibung ergeben, hat die Smartkasse24 GmbH nicht zu vertreten.
(3) Die Beseitigung von Mängeln erfolgt regelmäßig durch Nachbesserung, also Unterstützung bei der Mängelumgehung oder Reparatur. Die Smartkasse24 GmbH hat dabei die Wahl, ob sie in einem ersten Schritt eine telefonische oder Fehlerbehebung per Fernwartung versucht. Die Parteien schließen für die Fernwartung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab. Schlägt die Nachbesserung auch am Aufstellort zum Beispiel durch den Austausch einzelner Komponenten der betreffenden Mietsache fehl, kann die Smartkasse24 GmbH die Mietsache zum Zwecke der Nacherfüllung in ihr Servicecenter verbringen.
(4) Die Smartkasse24 GmbH ist jeweils zur Wiederherstellung der vertraglich vereinbarten Gebrauchstauglichkeit binnen angemessener Frist verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wäre sie für die Smartkasse24 GmbH unwirtschaftlich, so kann sie vom Kunden Zustimmung zur Bereitstellung einer neuen Mietsache gleicher Art, Güte, Konfiguration und individueller Einstellung verlangen. Die Smartkasse24 GmbH ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden bei der Übernahme der Daten zu unterstützen.
(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene Back-up Routine eingerichtet ist und eine Datensicherung vor Beginn der Wartungs- oder Nachbesserungsarbeiten erfolgt. Bei Datenverlust im Rahmen der Wartungs- oder Nachbesserungsarbeiten hat die Smartkasse24 GmbH nur den Aufwand zu tragen, der dadurch entsteht, dass sie aus einer Datensicherung die zerstörten Daten und durch das Einspielen eines Images des
Liefergegenstandes den gesicherten Programmstand wiederherstellt. Verbringt die Smartkasse24 GmbH die Mietsache zum Zwecke der Reparatur in ihr Servicecenter, hat sie zuvor mit dem Kunden abzustimmen, ob die auf der Hardware gespeicherten Daten vor Wegnahme der Hardware am Aufstellort gelöscht werden.
(6) Wenn die Smartkasse24 GmbH die Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit auch nicht auf eine zweite angemessene Fristsetzung hin beseitigt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Kündigung des Mietvertrages in Bezug auf die mangelhafte Mietsache berechtigt. Zur Kündigung des gesamten Mietvertrages ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn eine wesentliche Anzahl der Mietsachen nicht zum vertraglich vereinbarten Gebrauch bereitsteht.
(7) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache/n mit der Maßgabe der vorstehenden Vereinbarungen zu.
§ 6 Mietzins, Verzug
(1) Der vom Kunden monatlich zu zahlende Mietzins für die Mietsachen ergibt sich aus dem Vertrag und umfasst die Überlassung der Mietsachen für die Mietzeit sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung.
(2) Der Mietzins ist monatlich jeweils im Voraus zu zahlen. Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses beginnt mit Abschluss der betriebsbereiten Bereitstellung der Mietsache. Hat die Smartkasse24 GmbH eine (teilweise) nicht rechtzeitige betriebsbereite Bereitstellung nicht zu vertreten, schuldet der Kunde den Mietzins ab dem geplanten Datum des Abschlusses der betriebsbereiten Bereitstellung der Mietsachen.
(4) Rechnungen werden monatlich per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt. Das Zahlungsziel beträgt sieben Tage ab Rechnungseingang. Der Kunde hat alternativ die Möglichkeit, der Smartkasse 24 GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
(5) Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen, trägt der Kunde.
(6) Gerät der Kunde mit der Zahlung der Grundmiete in Verzug, so ist ab dem ersten Tag des Verzuges die offene Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
(7) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in folgender Höhe erhoben:
• 5,00 € für die erste vorgerichtliche Mahnung und
• 10,00 € für jede weitere Mahnung.
Zusätzlich wird gemäß 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale für Verzugsschäden in Höhe von 40,00 € erhoben.
(8) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 20 Tagen ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, den Zugang zum System ohne weitere Ankündigung vorübergehend zu sperren. Für die Aufhebung der Sperrung nach vollständigem Ausgleich der rückständigen Zahlungen wird eine Gebühr von 99,00 € erhoben. Diese Gebühr fällt bei jeder weiteren Sperrung und
- für Schäden, die dem Kunden durch die vorübergehende Sperrung des Systems entstehen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 7 Haftung
(1) Die Smartkasse24 GmbH haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet die Smartkasse24 GmbH für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Smartkasse24 GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Smartkasse24 GmbH jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Vertragsparteien gehen bei Vertragsschluss davon aus, dass sich dieser vertragstypische Schaden auf maximal 1.500 € beläuft.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Soweit die Haftung der Smartkasse24 GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Dauer und Beendigung
(1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, wobei diese sich ab dem Monat nach Abschluss der Bereitstellung i.S.d. § 2 berechnet. Danach verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein Jahr, wenn es nicht gekündigt wurde.
(2) Das Mietverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von sechs Monaten erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und nachfolgend zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen sind nur in Schriftform wirksam. Die Kündigung vorab in Textform wahrt die Kündigungsfrist.
§ 9 Rückgabe
(1) Nach Ende der Mietzeit hat der Kunde der Smartkasse24 GmbH die Mietsachen einschließlich bereit gestellter Anschlusskabel und sonstigem Zubehör unbeschädigt und funktionsfähig zurückzugeben.
(2) Der Kunde hat binnen angemessener Frist, regelmäßig einen Monat nach Mietvertragsende, von eigenen Dateien oder Software auf den Mietsachen Sicherheitskopien zu fertigen.
(3) Die Parteien fertigen vor dem Abbau der Mietsache jeweils eine Zustandsdokumentation, welche etwaige Beschädigungen, übermäßige Abnutzung oder andere Besonderheiten festhält. Die Dokumentation umfasst die Abbildung der Mietsachen.
D. Gemeinsame Bedingungen
§ 1 Informationen und Änderungen
(1) Die Smartkasse24 GmbH sendet dem Kunden alle wichtigen Dokumente, wie Rechnungen, Zahlungserinnerungen oder Kündigungen, an die E-Mail-Adresse, die der Kunde ihr zuletzt mitgeteilt hat.
(2) Der Kunde muss der Smartkasse24 GmbH Änderungen seiner Firmendaten (z. B. Name, Adresse, E-Mail, Bankverbindung) innerhalb einer Woche per E-Mail mitteilen.
(3) Dokumente gelten als beim Kunden angekommen, sobald er sie normalerweise abrufen können. Wenn der Kunde der Smartkasse24 GmbH Änderungen nicht mitteilt und deshalb Dokumente nicht erhält, gelten diese trotzdem als zugestellt.
§ 2 Wartungsarbeiten
(1) Die Smartkasse24 GmbH ist berechtigt, zur Gewährleistung der Funktionalität und Sicherheit der Soft- und Hardware Wartungsarbeiten und Änderungen, einschließlich Updates und Upgrades, durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, hierbei nach Aufforderung mitzuwirken. Die Smartkasse24 GmbH bemüht sich, Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
(2) Die Smartkasse24 GmbH haftet nicht für Schäden, die durch planmäßige oder außerplanmäßige Wartungsarbeiten oder Änderungen entstehen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 3 Rücktritt durch den Kunden
Die Parteien vereinbaren, dass die jeweiligen Verträge rechtlich unabhängig voneinander sind. Ein Rücktritt von einem der Verträge hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit oder Erfüllung des anderen Vertrags, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
§ 4 Zusicherungen des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist,
a) diesen Vertrag abzuschließen und die Produkte zu nutzen;
b) alle anwendbaren Gesetze, insbesondere Datenschutz- und Werberecht, einhält und
c) bei Nutzung der Produkte zum Versand elektronischer Nachrichten die erforderlichen Einwilligungen der Empfänger eingeholt hat.
(2) Die vorstehenden Vorschriften gelten auch für alle Nutzer des Kunden.
§ 5 Datensicherungen
(1) Der Kunde ist eigenverantwortlich für die regelmäßige Sicherung seiner Daten. Die Smartkasse24 GmbH empfiehlt dem Kunden, tägliche Backups durchzuführen und diese auf externen Speichermedien zu speichern.
(2) Im Falle eines Datenverlusts unterstützt die Smartkasse24 GmbH den Kunden im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten bei der Datenwiederherstellung. Die Smartkasse24 GmbH übernimmt jedoch keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Kundendaten, es sei denn, der Datenverlust wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Smartkasse24 GmbH verursacht.
§ 6 Datenschutz
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der jeweiligen Vertragsverhältnisse erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Smartkasse24 GmbH, die unter https://smartkasse24.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist. Die Smartkasse24 GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Kunden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Smartkasse24 GmbH, Ruhrallee 142 in 45136 Essen.
§ 7 Geheimhaltung
(1) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die eine Partei (die „offenlegende Partei“) der anderen Partei (die „empfangende Partei“) im Rahmen des jeweiligen Vertrages offenbart, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder elektronisch übermittelt werden. Dazu gehören insbesondere
• Software-Quellcode, Algorithmen, Designs und Dokumentationen,
• Hardware-Designs, Spezifikationen und Prototypen,
• Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Patente, Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte,
• Kundenlisten, Preislisten, Marketingpläne und Geschäftsstrategien,
• Finanzinformationen, Geschäftsberichte und Prognosen,
• sowie alle anderen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder
- werden sollten.
- Die empfangende Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nur für den Zweck der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag zu verwenden. Die empfangende Partei verpflichtet sich weiterhin, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verwendung oder Offenlegung zu schützen.
- Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur an ihre Mitarbeiter, Berater oder Subunternehmer weitergeben, die diese Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des jeweiligen Vertrags benötigen und die sich zur Einhaltung dieser Geheimhaltungspflichten verpflichtet haben.
- Die Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, die
- der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren;
- ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden;
- von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Verwendung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei;
- aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen.
- Die Geheimhaltungspflichten bleiben für einen Zeitraum von vier Jahren nach Beendigung des jeweiligen Vertrags bestehen.
- Bei Beendigung des jeweiligen Vertrags oder auf Verlangen der offenlegenden Partei ist die empfangende Partei verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller Kopien, entweder an die offenlegende Partei zurückzugeben oder zu vernichten und dies schriftlich zu bestätigen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Nutzer diese Geheimhaltungspflichten einhalten, und haftet für alle Schäden, die der Smartkasse24 GmbH durch einen Verstoß eines Nutzers entstehen
- Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die in dieser Vereinbarung festgelegten Geheimhaltungspflichten verpflichtet sich der Kunde, an die Smartkasse24 GmbH eine von der Smartkasse24 GmbH nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes, dem Umfang des entstandenen Schadens sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kunden. Der Kunde ist berechtigt, die Angemessenheit der von der Smartkasse24 GmbH festgesetzten Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Die Smartkasse24 GmbH ist berechtigt, Kundendaten in aggregierter, anonymisierter Form für interne Zwecke zu verwenden.
§ 8 Drittanbieterdienste
(1) Die Nutzung von Drittanbieterdiensten erfolgt ausschließlich gemäß deren Geschäftsbedingungen. Die Smartkasse24 GmbH haftet nicht für diese Dienste, insbesondere deren Inhalt, Datenpraktiken oder Interaktionen.
(2) Der Kunde verzichtet auf jegliche Ansprüche gegen die Smartkasse24 GmbH im Zusammenhang mit Drittanbieterdiensten.
§ 9 Inkasso
(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Fälligkeit der Forderung und nach erfolgter erster Mahnung, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten.
(2) Mit der Abtretung der Forderung gehen sämtliche Rechte und Pflichten bezüglich der Forderung auf das Inkassounternehmen über. Die Smartkasse24 GmbH haftet nicht für das Handeln des Inkassounternehmens bei der weiteren Durchsetzung der Forderung, es sei denn, die Smartkasse24 GmbH hat das Inkassounternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgewählt.
§ 10 Kündigung oder Insolvenz des Kunden
(1) Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Dauerschuldverhältnisses sowie einer Insolvenz des Kunden werden die bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ausstehenden monatlichen Beiträge anteilig abgerechnet. Dabei werden die tatsächlich entstandenen Kosten sowie die ersparten Aufwendungen des Anbieters berücksichtigt.
(2) Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Dauerschuldverhältnisses durch den Kunden oder im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, neben der monatlichen Pauschale eine angemessene Abschluss- bzw. Bearbeitungsgebühr zu erheben.
(3) Die Gebühr für die Kündigung deckt den tatsächlichen Aufwand für die Abwicklung der Vertragsbeendigung, einschließlich der Deaktivierung des Kundenkontos und der Erstellung einer Abschlussrechnung, ab. Die Höhe der Gebühr ist auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt und wird dem Kunden auf Anfrage nachgewiesen.
(4) Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Smartkasse24 GmbH berechtigt, eine Gebühr für den zusätzlichen Aufwand im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Insolvenzfalls zu erheben. Die Gebühr deckt insbesondere den Aufwand für die Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter und die Anmeldung von Forderungen ab. Die Höhe der Gebühr ist auf die tatsächlich entstandenen Kosten begrenzt und wird dem Kunden auf Anfrage nachgewiesen.
§ 11 Änderungen der AGB und Sonderkündigungsrecht bezüglich der Dauerschuldverhältnisse
(1) Die Smartkasse24 GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse gesendet. Die E-Mail enthält einen deutlichen Hinweis auf die Änderungen und die Möglichkeit des Kunden, diesen innerhalb von vier Wochen ab Zugang der E-Mail zu widersprechen. Ohne fristgerechten Widerspruch gelten die Änderungen als vom Kunden akzeptiert. Die Smartkasse24 GmbH kann vom Kunden eine Bestätigung des Erhalts der Änderungsmitteilung verlangen.
(2) Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Die Smartkasse24 GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende zu kündigen, wenn die Fortführung des Vertrags aufgrund der Änderungen technisch, wirtschaftlich oder rechtlich unzumutbar ist. Die Kündigung muss dem Kunden innerhalb eines Monats nach Eingang des Widerspruchs per E-Mail zugehen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
(2) Die Abtretung von Forderungen, die nicht Geldforderungen sind, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
(3) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(4) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien im Übrigen finden für diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Smartkasse24 GmbH. Die Smartkasse24 GmbH ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.